
Inklusionsbeirat Winsen
Rechtlicher Hinweis !
Hiermit erkläre ich, Thomas Linke, Mitglied des Inklusionsbeirates Winsen des Landkreises Harburg sowie Mitglied des Ausschusses für Gesundheit und Soziales des Landkreises Harburg, Folgendes:
- Im Rahmen des Inklusionsbeirates vertrete ich den Bereich der seelischen Erkrankungen. Im Ausschuss für Gesundheit und Soziales nehme ich die Funktion des stellvertretenden Vertreters des Inklusionsbeirates wahr.
 - Beide Ämter übe ich ausschließlich ehrenamtlich aus. Für diese Tätigkeiten erhalte ich vom Landkreis Harburg eine Aufwandsentschädigung.
 - Sämtliche Inhalte, Ausführungen, Anmerkungen, Überlegungen, Ratschläge oder Ideen, die auf dieser sowie auf den nachfolgenden Seiten veröffentlicht werden, stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar. Sie beruhen auf meinen eigenen Gedanken, Erfahrungen und Überzeugungen und sind inhaltlich nicht dem Inklusionsbeirat Winsen oder dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales des Landkreises Harburg zuzurechnen.
 - Eine Zurechnung der hier veröffentlichten Inhalte zu meinen vorgenannten Ämtern ist ausdrücklich ausgeschlossen.
 - Alle Inhalte unterliegen meinem geistigen Eigentum. Jede Form der Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe bedarf meiner vorherigen Zustimmung, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
 
Warum heißt es heute Inklusionsbeirat und nicht mehr Behindertenbeirat?
Gute Frage! 😊
Ob ein Gremium „Inklusionsbeirat“ oder „Behindertenbeirat“ heißt, hängt stark davon ab, wie die Stadt/Gemeinde/Institution das Thema verstanden und welche Schwerpunkte sie gesetzt hat.
Hier ein paar zentrale Gründe, warum sich vielerorts der Begriff Inklusionsbeirat durchgesetzt hat:
Weiterer Blick als nur „Behinderung“
Ein Behindertenbeirat bezieht sich eng auf die Interessen von Menschen mit Behinderungen.
Ein Inklusionsbeirat umfasst dagegen meist ein breiteres Verständnis von Teilhabe: auch Menschen mit Migrationshintergrund, sozialer Benachteiligung, Armut, Alter, Sprache oder anderen Barrieren können dort Thema sein.
Positive, zukunftsorientierte Sprache
„Behindertenbeirat“ betont den Defizit-Begriff „Behinderung“.
„Inklusionsbeirat“ legt den Fokus auf das Ziel: gleichberechtigte Teilhabe aller. Das entspricht auch der UN-Behindertenrechtskonvention, wo es um Inklusion als Leitprinzip geht.
Selbstverständnis und Politik-Sprache
Viele Kommunen und Länder haben Inklusion als Querschnittsaufgabe verankert. Da wirkt es stimmiger, das Beratungsgremium auch so zu benennen.
Der Name signalisiert: Nicht die „Behinderung“ steht im Mittelpunkt, sondern die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft.
Praktische Unterschiede
Manche Städte haben beides: einen Behindertenbeirat (nur für Themen von Menschen mit Behinderungen) und zusätzlich einen Inklusionsbeirat (breiter).
Wo es nur einen Beirat gibt, entscheidet sich die Kommune oft für den inklusiven Namen.
Rechtlicher Hinweis Hiermit erkläre ich, Thomas Linke, Mitglied des Inklusionsbeirates Winsen des Landkreises Harburg sowie Mitglied des Ausschusses für Gesundheit und Soziales des Landkreises Harburg, Folgendes: Im Rahmen des Inklusionsbeirates vertrete ich den Bereich der seelischen Erkrankungen. Im Ausschuss für Gesundheit und Soziales nehme ich die Funktion des stellvertretenden Vertreters…