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Worin unterscheiden sich der Behindertenbeirat und der Inklusionsbeirat…
Behindertenbeiräte und Inklusionsbeiräte verfolgen im Kern dasselbe Ziel – die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen –, unterscheiden sich jedoch häufig im Fokus, dem Leitbild und der zeitlichen Einordnung ihrer Entstehung. Oftmals handelt es sich bei der Bezeichnung „Inklusionsbeirat“ um eine modernisierte Form des „Behindertenbeirats“, die den Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur vollen Teilhabe betont. Hauptunterschiede und Gemeinsamkeiten: Fokus und Philosophie: Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Inklusionsbeirat oft die modernere, umfassendere Bezeichnung für die Arbeit ist, die ein Behindertenbeirat in vielen Fällen ebenfalls leistet. Beide sind unverzichtbare Interessenvertretungen auf kommunaler Ebene.