Schulbegleitung 2026: Einzelbegleitung abschaffen – Pooling einführen?
Inklusion darf nicht auf Kosten der Kinder gehen.
Die Diskussion um die Zukunft der Schulbegleitung nimmt 2026 deutlich an Fahrt auf. Besonders in Niedersachsen und Schleswig-Holstein wird über sogenannte Pooling-Modelle diskutiert beziehungsweise werden entsprechende Modelle bereits erprobt.
Dabei geht es um eine grundsätzliche Veränderung: Statt einer festen Schulbegleitung, die sich überwiegend um ein bestimmtes Kind kümmert, sollen mehrere Kinder gemeinsam durch einen Pool von Assistenzkräften unterstützt werden.
Auf dem Papier klingt das nach mehr Flexibilität und einem effizienteren Einsatz von Personal.
Doch was bedeutet das für die Kinder, die auf eine verlässliche und individuelle Unterstützung angewiesen sind?
Einzelbegleitung ist mehr als „eine Person neben dem Kind“
Eine gute Schulbegleitung ist nicht einfach jemand, der neben einem Kind sitzt.
Sie kennt das Kind.
Sie kennt seine Bedürfnisse, seine Ängste, seine Stärken und seine Grenzen. Sie weiß, wann Unterstützung notwendig ist – und wann sie sich bewusst zurücknehmen muss.
Gerade bei Kindern mit komplexem Unterstützungsbedarf können Vertrauen, Beziehung und Verlässlichkeit entscheidend sein.
Schulbegleitung kann beispielsweise bei der Strukturierung des Schulalltags, der Konzentration, sozialen Situationen, Konflikten oder in herausfordernden Situationen unterstützen.
Eine feste Bezugsperson kann dabei Sicherheit schaffen.
Und Sicherheit ist für viele Kinder überhaupt erst die Voraussetzung dafür, dass Lernen und Teilhabe funktionieren.
Pooling klingt effizient – aber ist es auch kindgerecht?
Beim Pooling werden Assistenzleistungen für mehrere Schülerinnen und Schüler gebündelt.
Niedersachsen verfolgt diesen Ansatz ausdrücklich. Kultusministerin Julia Willie Hamburg erklärte im Januar 2026, dass mit der geplanten Änderung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe eine Poolinglösung geschaffen werden solle, bei der Schulbegleitungen an einer Schule in einem Personalpool gebündelt werden.
Auch Schleswig-Holstein bewegt sich 2026 in diese Richtung. Dort wird über eine Abkehr von der klassischen Eins-zu-eins-Unterstützung diskutiert; Dithmarschen wurde als Modellregion benannt.
Genau hier müssen wir genauer hinschauen.
Denn ein Pool kann funktionieren – aber nicht automatisch für jedes Kind.
Ein Kind, das nur gelegentlich Unterstützung benötigt, kann möglicherweise von einem Poolmodell profitieren.
Ein anderes Kind braucht vielleicht während des gesamten Schultages eine vertraute Person, die seine individuellen Bedürfnisse kennt.
Beide Kinder einfach nach demselben Modell zu unterstützen, wäre keine echte Inklusion.
Das Problem beginnt dort, wo aus Pooling ein Sparmodell wird
Pooling darf nicht dazu führen, dass aus einer notwendigen individuellen Unterstützung eine möglichst kostengünstige Standardlösung wird.
Denn wenn eine Assistenzkraft gleichzeitig für mehrere Kinder zuständig ist, stellt sich zwangsläufig die Frage:
Wer hilft gerade welchem Kind?
Was passiert, wenn zwei Kinder gleichzeitig Unterstützung benötigen?
Was passiert bei einer Krise?
Was passiert, wenn ein Kind plötzlich nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann?
Und was passiert mit einem Kind, das gerade in diesem Moment seine vertraute Bezugsperson braucht?
Dann reichen gute Konzepte auf dem Papier nicht mehr aus.
Inklusion bedeutet nicht: Alle bekommen ein bisschen Hilfe
Inklusion bedeutet, dass Menschen die Unterstützung erhalten, die sie tatsächlich benötigen.
Nicht jeder Mensch braucht das Gleiche.
Nicht jedes Kind braucht die gleiche Assistenz.
Und deshalb darf die Diskussion nicht lauten:
„Einzelbegleitung oder Pooling?“
Die entscheidende Frage muss lauten:
„Welche Unterstützung braucht dieses Kind, damit es gleichberechtigt am Schulleben teilnehmen kann?“
Auch der Deutsche Verein weist darauf hin, dass bei Poolmodellen der individuelle Bedarf berücksichtigt werden muss. Reicht das Poolangebot für einen konkreten Bedarf nicht aus, kann eine individuelle Unterstützung erforderlich sein.
Das ist ein wichtiger Punkt.
Einzelbegleitung darf nicht einfach abgeschafft werden
Ich halte deshalb eine pauschale Abschaffung der Einzelbegleitung für den falschen Weg.
Pooling kann eine Ergänzung sein.
Es kann sinnvoll sein, wenn mehrere Kinder ähnliche Unterstützungsbedarfe haben und die gemeinsame Leistungserbringung tatsächlich funktioniert.
Aber Pooling darf nicht zum Ersatz für notwendige individuelle Unterstützung werden.
Denn dann besteht die Gefahr, dass aus einem Instrument zur besseren Organisation ein Instrument zur Reduzierung von Leistungen wird.
Und genau das wäre fatal.
Wir müssen über Qualität sprechen – nicht nur über Kosten
Natürlich kostet Schulbegleitung Geld.
Natürlich müssen öffentliche Mittel sinnvoll eingesetzt werden.
Aber Inklusion ist keine reine Kostenrechnung.
Die entscheidende Frage lautet nicht:
„Wie können wir Schulbegleitung möglichst günstig organisieren?“
Sondern:
„Wie können wir Kindern die Unterstützung geben, die sie für Bildung, Teilhabe und Entwicklung benötigen?“
Wer heute an notwendiger Unterstützung spart, muss sich morgen möglicherweise mit wesentlich größeren Problemen beschäftigen.
Denn eine Schule, in der ein Kind zwar körperlich anwesend ist, aber aufgrund fehlender Unterstützung nicht lernen, kommunizieren oder am sozialen Leben teilnehmen kann, ist noch keine inklusive Schule.
Mein Standpunkt
Ich bin überzeugt:
Die Einzelbegleitung darf nicht abgeschafft werden, nur weil Pooling organisatorisch oder finanziell attraktiver erscheint.
Wir brauchen vielmehr ein flexibles System, das beides ermöglicht:
Pooling dort, wo es sinnvoll und kindgerecht ist.
Einzelbegleitung dort, wo sie notwendig ist.
Das Kind muss im Mittelpunkt stehen – nicht das Finanzierungsmodell.
Denn jedes Kind ist einzigartig.
Und genau deshalb kann es nicht für jedes Kind dieselbe Lösung geben.
Inklusion bedeutet nicht, Unterstützung zu vereinheitlichen.
Inklusion bedeutet, Unterstützung so zu gestalten, dass jedes Kind wirklich teilhaben kann.
Kürzen heißt nicht lösen.
Pooling darf kein Sparmodell werden.
Und Einzelbegleitung darf nicht verschwinden, wenn sie für ein Kind die bessere und notwendige Lösung ist.
Für eine Schule, die alle Kinder mitnimmt – nicht nur begleitet.

